Norm
MRG §16 Abs1Rechtssatz
Der im MRG zum Ausdruck kommende Gedanke, eine "Versteinerung" der Mietzinsobergrenzen zu vermeiden, sondern eine Anpassung an den jeweiligen Geldwert vorzusehen, rechtfertigt es auch, daß der als angemessen festgestellte Betrag des Hauptmietzinses einer Wertsicherung unterworfen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069593Dokumentnummer
JJR_19870127_OGH0002_0050OB00019_8600000_002