RS OGH 1987/1/27 14Ob224/86

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Norm

ABGB §1151 VIII
AMFG §9 Abs4

Rechtssatz

Zu dem dem überlassenden Arbeitgeber durch § 9 Abs 4 AMFG unabdingbar auferlegten Wagnis gehört nämlich, daß der Überlasser das Entgelt dem Arbeitnehmer auch dann weiterzahlt, wenn er während des Arbeitsverhältnisses für diesen keine Beschäftigungsmöglichkeit hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029437

Dokumentnummer

JJR_19870127_OGH0002_0140OB00224_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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