Norm
ABGB §1151 VIIIRechtssatz
Zu dem dem überlassenden Arbeitgeber durch § 9 Abs 4 AMFG unabdingbar auferlegten Wagnis gehört nämlich, daß der Überlasser das Entgelt dem Arbeitnehmer auch dann weiterzahlt, wenn er während des Arbeitsverhältnisses für diesen keine Beschäftigungsmöglichkeit hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029437Dokumentnummer
JJR_19870127_OGH0002_0140OB00224_8600000_002