RS OGH 1987/1/27 14Ob180/86, 9ObA76/87

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Norm

AMFG §9 Abs4

Rechtssatz

Übernimmt der Entleiher nur jene Leistungen an Ort und Stelle (Verpflegung, Quartier, ärztliche Betreuung am Arbeitsort), die sich aus der im wesentlichen nur in seinem Betrieb realisierbaren Fürsorgepflicht ergeben, liegt keine unzulässige Überwälzung des Arbeitgeberrisikos vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050880

Dokumentnummer

JJR_19870127_OGH0002_0140OB00180_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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