RS OGH 1987/1/28 9Os11/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1987
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Norm

StPO §292

Rechtssatz

Keine Verständigung des Verteidigers und der Angeklagten vom Gerichtstag über eine auf ihre Anregung zurückgehende, sohin ihren Intentionen (Urteilsaufhebung) entsprechenden Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zur Vermeidung einer unangemessenen Verzögerung des weiteren Verfahrens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100629

Dokumentnummer

JJR_19870128_OGH0002_0090OS00011_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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