RS OGH 1987/1/28 1Ob709/86, 8Ob128/09w, 4Ob52/14x

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Veröffentlicht am 28.01.1987
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Norm

ABGB §7

Rechtssatz

Wenn geltende gesetzliche Bestimmungen eine konkrete Gesetzeslage als gegeben ansehen, erfordert es die Einheit der Rechtsordnung, eine andere gesetzliche Bestimmung, die nach ihrem Wortlaut durchaus die rechtliche Basis für die von den anderen Bestimmungen angenommene Rechtslage sein kann, so auszulegen, dass Widersprüche oder gar eine Diskrepanz zur verfassungsrechtlichen Lage vermieden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0008856

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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