RS OGH 1987/1/30 11Os141/86

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Veröffentlicht am 30.01.1987
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Norm

StGB §146 C2
StPO §281 Abs1 Z5 B

Rechtssatz

Grundsätzlich nötigt auch der Abschluß gewagter Geschäfte bei drohender Zahlungsunfähigkeit, ja selbst das Eingehen einer neuen Schuld in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit an sich noch nicht zur Annahme eines (auch nur bedingten) Schädigungsvorsatzes bzw Bereicherungsvorsatzes (EvBl 1972/137, 1973/22 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094576

Dokumentnummer

JJR_19870130_OGH0002_0110OS00141_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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