Norm
DSt 1872 §2 ARechtssatz
Zum Unterschied von (erlaubten) "Umweggeschäften" zu (unerlaubten) Umgehungsgeschäften. Auch eine Treuhandvereinbarung kann ein ungültiges Rechtsgeschäft darstellen, wenn sie zur Erreichung eines unerlaubten (verbotenen) Zweckes erfolgt (Umgehung des TirGVG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0055110Dokumentnummer
JJR_19870216_OGH0002_000BKD00058_8600000_001