Norm
AngG §23 Abs2 IIRechtssatz
Die Verpflichtung zur Zahlung der Abfertigung kann nur entfallen, wenn die Auflösung des Unternehmens im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits eingetreten ist. (Kein Zusammenhang, wenn zwischen der Auflösung der Dienstverhältnisse und der Unternehmensauflösung mehr als zwei (zweieinhalb) Jahre liegen).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Ende, Beendigung, Wegfall, Pflicht, Zahlungspflicht, Angestellte, LiquidationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028492Dokumentnummer
JJR_19870217_OGH0002_014OBA00002_8700000_002