Norm
MRG §29Rechtssatz
Wenn ein Vermieter von einem Räumungstitel, der wegen Zeitablaufs unwirksam zu werden droht, nicht Gebrauch macht und nochmals eine Zahlungsfrist für den Mietzinsrückstand gewährt, ist kein unzulässiger Druck erkennbar, wenn er auf dem Abschluß eines neuen Räumungsvergleiches besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070111Dokumentnummer
JJR_19870218_OGH0002_0030OB01003_8700000_001