Norm
AHG §6Rechtssatz
Solange der Schaden noch durch ein Rechtsmittel, wozu auch eine Beschwerde an den VwGH zählt, noch abgewendet werden kann, ist der Schaden noch nicht entstanden; die Verjährungsfrist kann dann noch nicht zu laufen beginnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050299Dokumentnummer
JJR_19870218_OGH0002_0010OB00044_8600000_001