Norm
NO §5 Abs3Rechtssatz
Der bloße Verdacht der Gläubigerbenachteiligung reicht nicht aus, um das Geschäft als bedenklich anzusehen; eine Nachforschungspflicht des Notars in dieser Richtung besteht nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071096Dokumentnummer
JJR_19870218_OGH0002_0010OB00045_8600000_001