Norm
ABGB §863 CIIRechtssatz
Denjenigen, der das Vorliegen eines schlüssigen Verzichts auf Irrtumsanfechtung für sich geltend macht, trifft die subjektive Behauptungs- und Beweislast. Eine amtswegige Berücksichtigung ohne entsprechende Sacheinwendung der Partei ist ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014261Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2020