Norm
ArbVG §95Rechtssatz
Auch wenn über die Richtlinien für die Vergabe von Werkswohnungen der Abschluß einer eigenen Betriebsvereinbarung zulässig ist (§ 97 Abs 1 Z 7 ArbVG), ändert dies nichts daran, daß Werkswohnungen nach wie vor im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung vergeben werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051141Dokumentnummer
JJR_19870224_OGH0002_014OBA00005_8700000_006