Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Erfolgt die Zuwendung geldwerter Vorteile an die Belegschaft im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung, so ist die daraus erfließende Begünstigung nicht als "Entgelt" für die Arbeitsleistung der Dienstnehmer anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0018041Dokumentnummer
JJR_19870224_OGH0002_014OBA00005_8700000_002