RS OGH 1987/2/27 8Nd3/87, 8Nd9/87, 2Nd7/87, 2Ob21/88, 2Nd8/87, 2Nd3/88, 2Nd16/88, 2Nd17/88, 2Nd6/89,

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Veröffentlicht am 27.02.1987
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Norm

JN §31 I

Rechtssatz

Es erscheint zweckmäßig, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei dem Gericht durchzuführen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignete (vgl § 20 EKHG).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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