Norm
ABGB §828Rechtssatz
Das Interesse eines Miteigentümers an der Abwehr eines eigenmächtigen Eingriffs in das Miteigentum ist stets zuzubilligen und schließt die Annahme aus, der einzige Grund der Rechtsausübung bilde die Absicht, den Beklagten zu schädigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0013203Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.06.2018