Norm
WEG 1975 §3 Abs2Rechtssatz
Eine Neufestsetzung der Nutzwerte kann auch infolge Zusammenlegung eines Geschäftslokals und einer Wohnung unter Umwidmung der Wohnung in ein Geschäftslokal erfolgen; die Zusammenlegung fällt unter § 3 Abs 2 Z 2 WEG, die Umwidmung der Wohnung in ein Geschäftslokal je nach dem Zeitpunkt der Umwidmung unter die Z 1 oder 3 des § 3 Abs 2 WEG, wobei § 5 Abs 3 WEG insoweit nicht gilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083199Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015