RS OGH 1987/3/4 1Ob697/86

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Veröffentlicht am 04.03.1987
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Norm

ABGB §94 Abs1
EheG §49 Satz1 A1f

Rechtssatz

§ 94 Abs 1 ABGB normiert eine materielle Beitragspflicht der Ehegatten im Sinne des Partnerschaftsprinzips. Diese Pflicht ist nicht erzwingbar; eine Verletzung kann nur zum Entstehen eines Unterhaltsanspruchs ( § 94 Abs 2 ABGB ) führen und als Eheverfehlung in einem Scheidungsverfahren geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0009682

Dokumentnummer

JJR_19870304_OGH0002_0010OB00697_8600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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