Norm
ABGB §94 Abs1Rechtssatz
§ 94 Abs 1 ABGB normiert eine materielle Beitragspflicht der Ehegatten im Sinne des Partnerschaftsprinzips. Diese Pflicht ist nicht erzwingbar; eine Verletzung kann nur zum Entstehen eines Unterhaltsanspruchs ( § 94 Abs 2 ABGB ) führen und als Eheverfehlung in einem Scheidungsverfahren geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0009682Dokumentnummer
JJR_19870304_OGH0002_0010OB00697_8600000_004