Norm
ABGB §1299 CRechtssatz
Allein aus dem Umstand, daß der Kaufpreis für eine Liegenschaft in Raten zahlbar sein soll, und ohne einen konkreten Anhaltspunkte für finanzielle Schwierigkeiten des Liegenschaftskäufers und ohne einen konkreten Verdacht auf eine ungünstige wirtschaftliche Entwicklung, muß der Vertragserrichter noch keine Rückschlüsse auf die Gefährdung der Einbringlichkeit des Kaufpreises ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0026665Dokumentnummer
JJR_19870305_OGH0002_0070OB00534_8700000_001