RS OGH 1987/3/5 6Ob559/85, 1Ob182/98s, 3Ob186/10i

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Norm

ABGB §880a A

Rechtssatz

Die Leistung des Garanten nach § 880 a 2. Halbsatz ABGB ist keine Erfüllungshandlung des Kausalschuldners, sondern Ausgleich für die ausgebliebene Erfüllung durch den Kausalschuldner.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0016998

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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