RS OGH 1987/3/5 12Os174/86, 13Os40/94, 15Os115/17a

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Norm

SGG §13 Abs3
StGB §26
StPO §282 C
StPO §444

Rechtssatz

Der Angeklagte ist zur Bekämpfung eines Verfallsausspruchs nach § 13 Abs 3 SGG mit dem Vorbringen, das Fahrzeug stehe nicht in einem Eigentum, sondern gehöre einem (unbeteiligten) Dritten, nicht legitimiert, sondern ausschließlich der Verfallsbeteiligte (§ 444 Abs 1 und 2 StPO).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0088216

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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