Norm
SGG §13 Abs3Rechtssatz
Der Angeklagte ist zur Bekämpfung eines Verfallsausspruchs nach § 13 Abs 3 SGG mit dem Vorbringen, das Fahrzeug stehe nicht in einem Eigentum, sondern gehöre einem (unbeteiligten) Dritten, nicht legitimiert, sondern ausschließlich der Verfallsbeteiligte (§ 444 Abs 1 und 2 StPO).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0088216Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.12.2017