RS OGH 1987/3/12 8Ob665/86, 8Ob96/04g, 3Ob62/13h, 3Ob12/17m

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Veröffentlicht am 12.03.1987
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Norm

MRG §14

Rechtssatz

Das Vorliegen des geltend gemachten Kündigungsgrundes ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069693

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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