Norm
MRG §14Rechtssatz
Das Vorliegen des geltend gemachten Kündigungsgrundes ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069693Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2017