RS OGH 1987/3/12 8Ob695/86, 8Ob568/88 (8Ob569/88), 6Ob506/91, 6Ob2304/96h, 9Ob277/99x, 3Ob264/03z, 1

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Veröffentlicht am 12.03.1987
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Norm

ABGB §148 A

Rechtssatz

Um den Zweck des Besuchsrechtes zu erreichen, ist dem Besuchsberechtigten im allgemeinen der Kontakt zu seinem Kind unbeschränkt, dh ohne Beeinträchtigung durch Zuziehung weiterer Personen oder Bindung an bestimmte Örtlichkeiten zu gestatten und ihm die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung der Besuche zu bieten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0048369

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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