RS OGH 1987/3/17 5Ob515/87, 4Ob78/10i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1987
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Norm

ABGB §547
HGB §1

Rechtssatz

Die Verlassenschaft nach einem Kaufmann ist ebenfalls als Kaufmann anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0012292

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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