RS OGH 1987/3/18 3Ob573/86, 1Ob609/87

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Norm

KO §32 Abs2

Rechtssatz

Im Konkurs eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind weder die Gesellschaft noch andere Gesellschafter als seine nahen Angehörigen zu behandeln. Auch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen anderer Art sind der Behandlung naher Angehöriger nach § 32 Abs 2 KO nicht gleichzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0064513

Dokumentnummer

JJR_19870318_OGH0002_0030OB00573_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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