RS OGH 1987/3/24 2Ob610/86, 3Ob204/01y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1987
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Norm

AmtsLG §2
GmbHG §89
ZPO §1 Ae1

Rechtssatz

Steht der GmbH eine Forderung (hier: Judikatsschuld) zu, ist sie daher im Besitz von Vermögenswerten, ist sie trotz Löschung im Handelsregister noch immer parteifähig.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 610/86
    Entscheidungstext OGH 24.03.1987 2 Ob 610/86
    Veröff: NZ 1988,82
  • 3 Ob 204/01y
    Entscheidungstext OGH 29.01.2003 3 Ob 204/01y
    Auch; Beisatz: Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die als Hypothekargläubigerin an einem Zwangsversteigerungsverfahren beteiligt ist, während dieses Verfahrens gelöscht, so hat das Gericht die Personen auszuforschen, die zur Vertretung dieser Gesellschaft berechtigt sind, oder solche Personen zu bestellen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0035064

Dokumentnummer

JJR_19870324_OGH0002_0020OB00610_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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