Norm
StPO §124Rechtssatz
Eine Zeugenvernehmung über Wahrnehmung, die der Sachverständige bei seiner Befundaufnahme machte und die er in seinem Befund unter Wahrheitspflicht wiedergegeben hat, ist nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0097259Dokumentnummer
JJR_19870326_OGH0002_0120OS00006_8700000_001