RS OGH 1987/3/26 8Ob672/86 (8Ob673/86), 8Ob630/89, 1Ob710/89, 8Ob102/13b, 3Ob25/15w, 7Ob21/19t, 1Ob2

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Veröffentlicht am 26.03.1987
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Norm

EheG §49 A1c

Rechtssatz

Wiederholte grundlose Beschimpfungen begründen ebenso eine schwere Eheverfehlung nach dieser Gesetzesstelle wie die Verletzung der Verpflichtung zu anständigen Begegnung zwischen Ehegatten überhaupt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0056711

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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