Norm
ADV §2 Abs2Rechtssatz
Militärische Vorgesetzte, die ihre Befehlsgewalt dazu ausnützen, um ihnen untergebene Soldaten während der Dienstzeit sowie Heereskraftfahrzeuge zu dienstfremden Verrichtungen einzusetzen, mißbrauchen ihre Befugnis zur Verrichtung von Amtsgeschäften als Organe des Bundes im Rahmen der Gesetzesvollziehung im Sinn des § 302 Abs 1 StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0049516Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2014