Norm
KO §119 Abs2 BRechtssatz
Macht der Masseverwalter von der ihm durch § 120 Abs 1 KO eröffneten Möglichkeit der Befriedigung des vorrangigen Pfandgläubigers Gebrauch, so geht das Absonderungsrecht nach Art einer Eigentümerhypothek auf den Masseverwalter über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065249Dokumentnummer
JJR_19870331_OGH0002_0050OB00303_8700000_002