RS OGH 1987/3/31 5Ob303/87

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Norm

KO §119 Abs2 B
KO §120 Abs1

Rechtssatz

Macht der Masseverwalter von der ihm durch § 120 Abs 1 KO eröffneten Möglichkeit der Befriedigung des vorrangigen Pfandgläubigers Gebrauch, so geht das Absonderungsrecht nach Art einer Eigentümerhypothek auf den Masseverwalter über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065249

Dokumentnummer

JJR_19870331_OGH0002_0050OB00303_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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