Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
In Fällen, wo der Rechtsanwalt zwei Parteien (zulässigerweise) vertritt, muß er sich größter Sorgfalt und Genauigkeit bedienen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, er habe die eine auf Kosten der anderen Partei bevorzugt (einvernehmliche Scheidung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0055698Dokumentnummer
JJR_19870406_OGH0002_000BKD00023_8700000_001