Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Die Vorsorgekosten (Kosten der Haltung eines Ersatzfahrzeuges) setzen sich zusammen aus
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den Kosten des Kapitaleinsatzes und der Verzinsung des jeweils eingesetzten Kapitals. Der Kapitaleinsatz bezieht sich nicht nur auf das Reservefahrzeug selbst, sondern auch auf die für die Unterbringung und Wartung des Fahrzeuges erforderlichen Anlagen zu einem auf das Reservefahrzeug entfallenden Bruchteil;
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den laufenden Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung des Fahrzeuges und der erforderlichen Anlagen sowie für Steuer und Versicherungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ReservehaltungskostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0019906Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009