Norm
StGB §3 Abs1 A1Rechtssatz
"Unmittelbar drohend" ist ein rechtswidriger Angriff erst, sobald die Gefahr des Angriffes und die Notwendigkeit einer abwehrenden Reaktion eindeutig sind (Nowakowski im WK RdZ 15 zu § 3).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0088776Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018