Norm
StPO §72Rechtssatz
Der Umstand allein, dass der Angeklagte schon in anderen Strafsachen vom selben Richter (Senat) verurteilt worden ist, rechtfertigt nicht die Annahme einer Befangenheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0097017Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2020