Norm
ABGB §1327 dRechtssatz
Schadenersatzrenten, die im Sinne des § 1327 ABGB für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gewährt werden, sind wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 erster Satz EStG 1972, die grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Eine Ausnahme davon käme nach § 29 Z 1 zweiter Satz EStG 1972 nur in Betracht, wenn diese Bezüge freiwillig oder an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person gewährt werden würden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0031701Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009