RS OGH 1987/4/27 1Ob42/86, 7Ob191/19t

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Vom Besteller beigestellte Gutachten, auf deren Grundlage das Werk erstellt werden soll, können dann, wenn ihre Berücksichtigung vertraglich vereinbart wird, als Anweisungen im Sinne des § 1168 a ABGB verstanden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022172

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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