Norm
ABGB §140 AdRechtssatz
Selbst volljährige Kinder können auf den ihnen zustehenden gesetzlichen Unterhalt nicht schlechthin verzichten; sie können jedoch wirksam auf Teile von Unterhaltsleistungen und auf einzelne Unterhaltsleistungen verzichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0047340Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019