Norm
HGB §25Rechtssatz
Für die Frage, ob eine Firma fortgeführt wird, ist die Verkehrsauffassung maßgebend; es kommt nicht auf wortgetreue und buchstabengetreue Gleichheit, sondern auf den Kern der alten und der neuen Firma an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0061624Dokumentnummer
JJR_19870428_OGH0002_0020OB00641_8600000_001