RS OGH 1987/4/28 2Ob536/87, 8Ob1504/96

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Norm

AußStrG §9 A2b
AußStrG §19

Rechtssatz

Eine vom Rekursgericht zu berücksichtigende Beschwer ist durch die Bestellung eines Saumsalkurators trotz dessen inzwischen erfolgter Enthebung gegeben, weil die Säumigen die Ersatzpflicht hinsichtlich der bereits aufgelaufenen Kosten trifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0006759

Dokumentnummer

JJR_19870428_OGH0002_0020OB00536_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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