Norm
StGB §6 A2Rechtssatz
Bei den erfolgsqualifizierten Delikten sind die objektive wie die subjektive Sorgfaltswidrigkeit in der Regel schon durch die Erfüllung des Grundtatbestandes indiziert, es sei denn im Falle atypischer Ungefährlichkeit der Begehungsweise des Grunddelikts in bezug auf die qualifizierte Tatfolge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0089151Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2022