Norm
EheG §68Rechtssatz
Dem nach § 68 EheG berechtigten geschiedenen Eheteil kann ein Unterhaltsbeitrag auch zugebilligt werden, wenn er nach dem Krnt SHG Sozialhilfeleistungen bezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0057544Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011