RS OGH 1987/5/4 Bkd119/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1987
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Norm

DSt 1872 §2 B

Rechtssatz

Ein Rechtsanwaltsanwärter, der die Bearbeitung derselben Rechtssache seines ausbildenden Rechtsanwalts übernimmt, mit welcher er - als vormaliger Beamter einer Gebietskörperschaft - auf Seiten des nunmehrigen Prozeßgegners befaßt war, verletzt nachwirkende Treuepflichten, erweckt den Anschein einer Interessenskollision und macht sich eines Verstoßes gegen das Ansehen des Berufsstandes (nicht auch einer Berufspflichtenverletzung) schuldig.

Entscheidungstexte

  • Bkd 119/86
    Entscheidungstext OGH 04.05.1987 Bkd 119/86
    Veröff: AnwBl 1988,409

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0055316

Dokumentnummer

JJR_19870504_OGH0002_000BKD00119_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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