Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die gehörige Durchführung eines von ihm erteilten und vom Substituten angenommenen Substitutionsauftrages vertrauen. Die bloße Frage des Substituten nach der Dauer der zu verrichtenden Verhandlung indiziert keineswegs die Schlussfolgerung, der Substitut werde nicht genügend Zeit zur Erfüllung des Substitutionsauftrages zur Verfügung haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0055131Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009