Norm
StGB §195Rechtssatz
Auch durch die nur einige Tage dauernde Abwesenheit eines Kindes aus dem Elternhaus ohne Verlassen des Wohnorts kann der durch § 195 StGB geschützte Kontakt zwischen ihm und dem Erziehungsberechtigten entscheidend unterbrochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0095033Dokumentnummer
JJR_19870505_OGH0002_0100OS00042_8700000_001