Norm
AZG §14Rechtssatz
Die Bestimmungen der §§ 14 - 16 AZG über die Arbeitszeit und Lenkzeit, die Lenkpausen und die Einsatzzeit, sowie jene des § 58 StVO über das Lenken von Fahrzeugen sind wettbewerbsneutral, da sie dem Arbeitnehmerschutz und der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen; sie sind entgegen der Ansicht der klagenden Partei auch nicht den Vorschriften zum Schutz der Volksgesundheit zuzurechnen. Ihre Verletzung kann aber jedenfalls dann sittenwidrig sein, wenn der beklagten Partei eine auch subjektiv vorwerfbare Mißachtung von Rechtsvorschriften zur Last fällt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051949Dokumentnummer
JJR_19870505_OGH0002_0040OB00333_8700000_001