Norm
PatG 1970 §35Rechtssatz
Der "Franchising-Vertrag" ist ein Vertrag, durch den eine Marke, insbesondere Warenzeichen in Verbindung mit Lizenzen oder Know-how zur Benutzung einer anderen Person überlassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2018