Norm
AngG §23 IBRechtssatz
Die Bestimmung des § 2 Z 9 KollV für das Zimmermeistergewerbe, wonach der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des unterbrochenen Arbeitsverhältnisses beim selben Dienstgeber nur die Anrechnung der der Abfertigung zugrundeliegenden Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber verlangen kann, widerspricht, soweit der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung erworben hat, dem § 3 ArbAbfG, zumal der Abfertigungsanspruch in § 23 AngG nur degressiv ansteigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Kollektivvertrag, Angestellte, Unterbrechung, Kettenvertrag, Kettendienstvertrag, Kettenarbeitsvertrag, Zusammenrechnung, Berechnung, Bemessung, Einrechnung, Vordienstzeiten, Fortbestehen, Weiterbestehen, Höhe, Ausmaß, Umfang, Satzung, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028964Dokumentnummer
JJR_19870506_OGH0002_014OBA00062_8700000_003