RS OGH 1987/5/6 14ObA62/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1987
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Norm

AngG §23 IB
ArbAbfG §3
KollV für das Zimmermeistergewerbe §2 Z9

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 2 Z 9 KollV für das Zimmermeistergewerbe, wonach der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des unterbrochenen Arbeitsverhältnisses beim selben Dienstgeber nur die Anrechnung der der Abfertigung zugrundeliegenden Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber verlangen kann, widerspricht, soweit der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung erworben hat, dem § 3 ArbAbfG, zumal der Abfertigungsanspruch in § 23 AngG nur degressiv ansteigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Kollektivvertrag, Angestellte, Unterbrechung, Kettenvertrag, Kettendienstvertrag, Kettenarbeitsvertrag, Zusammenrechnung, Berechnung, Bemessung, Einrechnung, Vordienstzeiten, Fortbestehen, Weiterbestehen, Höhe, Ausmaß, Umfang, Satzung, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028964

Dokumentnummer

JJR_19870506_OGH0002_014OBA00062_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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