RS OGH 1987/5/6 14ObA501/87

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Veröffentlicht am 06.05.1987
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Norm

VBG §18 Abs4

Rechtssatz

Da der Vertragsbedienstete zur Einrichtung eines Gehaltskontos gesetzlich verpflichtet ist, besorgt er mit dieser Einrichtung ein eigenes Geschäft und nicht etwa das Geschäft seines Dienstgebers. Er kann daher die damit verbundenen Kosten nicht aus den Rechtsgrund eines Geschäftsführers ohne Auftrag (§§ 1035 ff ABGB) fordern, er wird nicht etwa im Auftrag der Republik Österreich tätig, so daß der Rechtsgrund des § 1014 ABGB ebenfalls versagt.

Entscheidungstexte

  • 14 ObA 501/87
    Entscheidungstext OGH 06.05.1987 14 ObA 501/87
    Veröff: SZ 60/81 = ZAS 1989/6 S 25 (Eccher-Oberhofer) = Arb 10642 = RdW 1988,21 = WBl 1987,215 = RZ 1987/72 S 272

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0082047

Dokumentnummer

JJR_19870506_OGH0002_014OBA00501_8700000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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