RS OGH 1987/5/6 14ObA29/87, 9ObA12/96, 10ObS204/98t, 10Ob66/06p, 6Ob219/06h, 8ObA77/12z, 5Ob203/12g

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Veröffentlicht am 06.05.1987
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Norm

StGG Art15

Rechtssatz

Zu den inneren Angelegenheiten der Kirche werden insbesondere alle Normen gezählt, die die Einrichtung und Abschaffung von Ämtern, die Anstellungsvoraussetzungen, die Abberufung von Ämtern, die Art der Amtsführung, die Amtstitel und dergleichen betreffen. Da aber die Begründung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedürfte, kann das Dienstverhältnis der Organwalter der Religionsgesellschaften nur im Vertragsweg einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angepasst werden, ohne dass sich aber dadurch die Zugehörigkeit zum Privatrechtskreis ändert.

Entscheidungstexte

  • 14 ObA 29/87
    Entscheidungstext OGH 06.05.1987 14 ObA 29/87
    Veröff: SZ 60/80 = JBl 1988,62 = Arb 10665
  • 9 ObA 12/96
    Entscheidungstext OGH 28.02.1996 9 ObA 12/96
    nur: Zu den inneren Angelegenheiten der Kirche werden insbesondere alle Normen gezählt, die die Einrichtung und Abschaffung von Ämtern, die Anstellungsvoraussetzungen, die Abberufung von Ämtern, die Art der Amtsführung, die Amtstitel und dergleichen betreffen. (T1)
    Veröff: SZ 69/53
  • 10 ObS 204/98t
    Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 204/98t
    Vgl auch; Beisatz: Ob einem katholischen Priester in einer kirchenrechtlichen Besoldungsordnung vorgesehene Ansprüche zustehen, ist eine Frage, die aus dem zwischen dem Priester und der Religionsgemeinschaft bestehenden Rechtsverhältnis entspringt und die demnach innerkirchlich zu lösen ist. (T2)
    Veröff: SZ 71/127
  • 10 Ob 66/06p
    Entscheidungstext OGH 30.01.2007 10 Ob 66/06p
    Auch; nur T1; Beisatz: Zu der Frage der inneren Organisation gehören daher alle Fragen, die mit der Begründung und dem Verlust von Organstellungen zusammenhängen. (T3)
    Veröff: SZ 2007/9
  • 6 Ob 219/06h
    Entscheidungstext OGH 15.02.2007 6 Ob 219/06h
    Auch; nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Selbe Parteien wie im Verfahren 10 Ob 66/06p). (T4)
  • 8 ObA 77/12z
    Entscheidungstext OGH 28.05.2013 8 ObA 77/12z
    Vgl; Beisatz: Hier: Versetzung des Klägers, der als Pfarrer der evangelischen Kirche A und HB tätig war, in den Wartestand und damit untrennbar verbundener Verlust der Dienstwohnung. (T5)
  • 5 Ob 203/12g
    Entscheidungstext OGH 06.06.2013 5 Ob 203/12g
    Auch; nur T1; Veröff: SZ 2013/56

Schlagworte

Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0073133

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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