Norm
ABGB §1425 IRechtssatz
Eine Forderungsexekution ist nicht schon beendet, wenn der Drittschuldner die gepfändete Forderung gemäß den §§ 307 EO, 1425 ABGB gerichtlich erlegt hat, sondern erst dann, wenn dieser Erlagsbetrag der betreibenden Partei ausgefolgt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0001098Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016